FINANZIERUNG DER BERUFLICHEN WEITERBILDUNG
Die Studiengebühren der BGT-Ausbildungen sind bei Erfüllung der Anforderungskriterien
steuerlich als Werbekosten absetzbar.
Mögliche absetzbare Kosten:
- Studiengebühren
- Fachliteratur
- Arbeitsmittel
- Fahrtkosten
- Übernachtungs,- und Verpflegungskosten
Die Höhe der absetzbaren Kosten sind abhängig von Ihrer persönlichen Einkommens,- und Steuersituation. Auskünfte dazu kann Ihnen ihr Steuerberater sowie das für Sie zuständige Finanzamt geben. Einige Finanzämter bieten dazu Sprechstunden an. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite Ihres Finanzamtes.
Die hier veröffentlichen Informationen ersetzen keine Beratung durch einen Steuerberater oder das Finanzamt.