Bildungsscheck für Beschäftigte und Berufsrückkehrer/innen in NRW ausser öffentlicher Dienst.
Machen Sie sich schlau – es zahlt sich aus!
Wir akzeptieren den Bildungsscheck NRW!
NRW übernimmt Weiterbildungskosten bis zu 50%, höchstens jedoch 500 €.
Mit dem Bildungsscheck unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung von Menschen, deren Arbeitsstätte in NRW liegt.
Wer die folgenden Konditionen erfüllt, kann den Bildungsscheck grundsätzlich erhalten:
- Einen Bildungsscheck beantragen können alle Beschäftigten in NRW (ausser öffentlicher Dienst) und Berufsrückkehrende
- Das Unternehmen, bei dem Sie arbeiten, darf maximal 249 Beschäftigte haben
- Ihr zu versteuerndes Einkommen darf maximal 30.000,- EUR betragen.
- Die Kurskosten müssen mindestens 500,- EUR brutto betragen
- Im Zeitraum von zwei Kalenderjahren können Sie einen Bildungsscheck erhalten
- Förderhöhe je Bildungsscheck: 50% der Kurskosten, höchstens 500,- Euro.
Individueller und betrieblicher Zugang – Wer den Bildungsscheck erhält
Den Bildungsscheck können sowohl Beschäftigte individuell für ihre berufliche Weiterentwicklung nutzen als auch kleinere und mittlere Betriebe einsetzen, um geeignete Qualifizierungen für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auf den Weg zu bringen
Den Bildungsscheck können Sie bei allen Ausbildungen unserer Schule einlösen. Sie erhalten den Bildungsschecks nach vorheriger Beratung durch zugelassene Weiterbildungsberatungsstellen.
Ausführliche Informationen zum Bildungsscheck sowie die Adressen von Beratungsstellen in Ihrer Nähe, erhalten Sie hier: „Bildungsschecks NRW”.
Sie möchten von uns weitere Informationen oder Beratung?
Rufen Sie uns gerne an! Sekretariat des Bildungswerkes für ganzheitliche Therapien
Tel. 02332 / 14 92 69